14
Oktober
2021

Wie gut ist die Qualität des Bodens?

Beginn der Wertermittlung in den Verfahren Burg-Gemünden und Ehringshausen

In Gemünden (Felda) startete für zwei Flurbereinigungsverfahren die Bodenordnungsphase. Hierzu fanden in Ehringshausen und Burg-Gemünden Einleitungstermine zur Wertermittlung statt. Die Vorstände der Teilnehmergemeinschaften hatten hier die Möglichkeit, sich über die Vorgehensweise und den Ablauf genau zu informieren.

Foto HVBG
Volker Herche mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Burg-Gemünden sowie Vertretern des AfB Fulda bei der Begutachtung eines Bodenprofils. Foto HVBG

Bei der Wertermittlung werden die landwirtschaftlichen Flächen in den Verfahrensgebieten auf ihre Bodenbeschaffenheiten und -bonität hin überprüft. Dazu werden Bodenproben entnommenen und ausgewertet. „Die Wertermittlung ist die wichtigste Grundlage im Ablauf dieser Flurbereinigungsverfahren“, stellt Timo Karl fest, Fachbereichsleiter beim Amt für Bodenmanagement (AfB) Fulda, Außenstelle Lauterbach. „Der finale Wertermittlungsrahmen und alle sonstigen eingeflossenen Faktoren dienen später als Grundlage für Verhandlungen über die neuen Landabfindungen mit den Grundstückseigentümern, erklärt Bernhard Grimm, Verfahrensleiter beim AfB in Lauterbach beim Termin in Burg-Gemünden. Die Wertermittlung wird in Kooperation mit der Finanzverwaltung durchgeführt. Die Böden in diesen Verfahren müssen neu bewertet werden. Die derzeitigen Daten sind nicht mehr aktuell und die Bodenbeschaffenheit und -qualität können sich zum Beispiel durch Umweltveränderungen im Laufe der Jahre verändert haben. Von den neuen Daten wird sowohl die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, aber auch die Finanzverwaltung profitieren.

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In Ehringshausen, Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und ehrenamtliche landwirtschaftliche Sachverständige. Foto HVBG

Nach einleitenden Worten in den Dorfgemeinschaftshäusern fand vor Ort die Besichtigung der vorbereiteten Bodenprofile statt. Hierzu wurden vorab mit einem Bagger bis zu 1,50 Meter tiefe Löcher aufgegraben und mit Signalband gekennzeichnet. Sie bleiben für vergleichende Besichtigungen noch einige Zeit geöffnet. Volker Herche, amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger des Finanzamtes erklärte, dass es in beiden Orten mehrere über das gesamte Verfahrensgebiet verteilte liegende Vergleichsstücke gäbe, die die typischen Böden für Acker und Grünland in den Gemarkungen widerspiegelten. Er erläuterte die Bodenprofile hinsichtlich Struktur, Zusammensetzung und Auswirkungen auf die Ertragsfähigkeit.

Die eigentliche Wertermittlung beginnt im Oktober in Ehringshausen. Anschließend findet sie in Burg-Gemünden statt. Unterstützt wird Herche dabei von ehrenamtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen und seinem Mitarbeiter Marek Frantzen. Dieser wird mithilfe eines speziell für die Wertermittlung konstruierten Fahrzeugs die sonst schweißtreibende Handarbeit des Bohrstockeinschlagens und -herausziehens durchführen. Im Fahrzeug wird mit Satellitenunterstützung (GPS) die jeweilige Lage der Probebohrung in einer digitalen Karte festgehalten. Die entnommenen Bodenproben werden nach der sogenannten „Feldmethode“ überprüft und in eine der sieben Bodenklassen eingeteilt. Klasse 1 steht für die besten Böden, Klasse 7 für die schlechtesten. Im AfB in Lauterbach bringen dann Beschäftigte wertbeeinflussende Faktoren wie Hanglage oder Leitungstrassen in die Bewertung ein. Danach kann jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren erkennen, wie seine Flurstücke eingestuft wurden und wie gut die Qualität der eigenen Böden ist. Die Wertermittlung in beiden Verfahren wird bis zur nächsten Vegetationsperiode im Frühjahr andauern. Ingrid Schul-Reinhard wird das Verfahren in Burg-Gemünden seitens des AfB Fulda als Bodenordnerin begleiten, Nicole Stoppok in Ehringshausen. Bei einem Abschlusstermin werden alle Besonderheiten beim Ablauf, der Wertermittlungsrahmen und sonstige Faktoren endgültig festgelegt. Sie dienen als Grundlage für spätere Verhandlungen, damit jede Landabfindung mit Land von gleichem Wert erfolgt.

Weitere Informationen: hvbg.hessen.de

 

 



 

 

 

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