22
Dezember
2020

Mehr Transparenz bei Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien in Nordrhein-Westfalen

Die Ermittlung von Grundstücks- und Immobilienwerten in Nordrhein-Westfalen wird transparenter und vergleichbarer. Hierfür sorgt eine bereits in Kraft getretene Novelle zur Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung. Diese ermöglicht eine verbesserte, weil konsequent vereinheitlichte Datenermittlung für die Erstellung von Gutachten über den Wert von Grundstücken und Immobilien. Durch die weitgehende Standardisierung lassen sich nun höherwertige und besser vergleichbare Daten ermitteln.

„Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren davon gleichermaßen. Wenn Sie Grundstücke und Immobilien erwerben möchten, stehen nun noch transparentere und noch verlässlichere Angaben zu Kaufpreisen zur Verfügung. Die zu Grunde liegenden Daten sind noch umfangreicher aufbereitet, für jeden Interessierten frei verfügbar und ohne Registrierung nutzbar“, sagte Minister Reul.
 
Waren bislang nur die Bodenrichtwerte für Grundstücke und die jährlichen Grundstücksmarktberichte über das webbasierte Landesportal (www.boris.nrw.de) einsehbar, so werden nun auch schrittweise Immobilienrichtwerte verfügbar gemacht.
 
Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Der Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte, also für in einer bestimmten Lage typische, aber fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene Grundstücksmerkmale aufweisen. Diese Normobjekte werden als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.
 
„Die Standardisierung wird nach und nach zu automatisierten Auskünften über die Grundstücks- und Immobilienwerte führen. Hierdurch machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Verwaltung“, sagt Reul.
 
Die amtliche Grundstückswertermittlung ist laut Baugesetzbuch eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den landesweit 75 Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und dem durch den Innenminister bestellten Oberen Gutachterausschuss.

 

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