04
November
2025

Endlager-Regionen in Hessen weiter eingegrenzt

Nur noch drei Prozent der Landesfläche kommen infrage

Wohin mit den hochradioaktiven Abfällen in Deutschland? Auf der Suche nach einem sicheren Endlagerstandort hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum zweiten Mal seit 2024 ihren aktuellen Arbeitsstand veröffentlicht – die möglichen Endlager-Regionen in Hessen wurden weiter eingegrenzt: Nach wie vor zählen Steinsalz in Nord- und Osthessen sowie kristallines Gestein in Südhessen zu den potenziellen Standorten, insgesamt jedoch nur noch etwa drei Prozent der Landesfläche.

© HLNUG
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Die Auswahl eines Endlagerstandorts ist ein sehr komplexer Prozess, der geologische Eignung, langfristige Sicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz vereinen muss. Ziel ist, Ende 2027 mehrere Standortregionen vorzuschlagen, die eine bestmögliche Sicherheit für die Endlagerung erwarten lassen. Der geologische Landesdienst im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) begleitet diesen Suchprozess für Hessen.

Bereits seit 2020 konzentrierte sich die Suche in Hessen nur noch auf Teilgebiete in Süd-, Nord- und Nordosthessen, welche etwa 15 Prozent der Landesfläche umfassten. 2024 hatte die BGE bereits für Nord- und Nordosthessen voraussichtlich ungeeignete Steinsalz-Gebiete bekannt gegeben. Gestern folgte ein großer Teil des hessischen Kristallin-Gebietes, welches aus der weiteren Endlagersuche ausscheidet. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die verbleibenden Gebiete in Hessen weiterhin eine Schlüsselrolle in dieser bundesweiten Suche einnehmen. Die nächsten Schritte werden entscheiden, wie es mit den verbleibenden Regionen weitergeht und welche Konsequenzen sich für die Bevölkerung, die Umwelt und die regionale Entwicklung ergeben.

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Abb. 1: Von der BGE gemäß §13 Standortauswahlgesetz ausgewiesene Teilgebiete mit günstigen geologischen Voraussetzungen in Hessen. Die derzeit in Hessen ausgewiesenen D-Gebiete liegen nördlich Kassel im Teilgebiet Solling-Becken und südöstlich von Eschwege im Thüringer Becken. Die kristallinen Teilgebiete wurden weitgehend als C-Gebiet ausgewiesen mit Ausnahme vom südwestlichen Teil der Mitteldeutschen Kristallinzone. (© HLNUG)

Standortregionen in Hessen weiterhin möglich

Mit dem am 4. November 2024 veröffentlichten und gestern aktualisierten „BGE Endlagersuche Navigator“ können die Zwischenergebnisse des Auswahlprozesses in einer interaktiven Karte abgerufen werden. Auf dieser Karte sind die Bereiche von Teilgebieten dargestellt, welche den ersten oder zweiten von 4 Prüfschritten nicht bestanden haben. Gebiete dieser Kategorien D (ungeeignet) und C (geringe Eignung) sind für das weitere Verfahren voraussichtlich ungeeignet. Gestern wurden das komplette Teilgebiet „Nördliche Phyllitzone“ südlich Heusenstamm sowie ein Großteil des hessischen Anteils vom Teilgebiet „Mitteldeutsche Kristallinzone“ in Südhessen in die Kategorie C und somit als gering geeignet eingestuft. Ein kleiner Teil des Bergsträßer Odenwaldes südlich Lindenfels bis zur südlichen Landesgrenze im Kreis Bergstraße hat die beiden ersten Prüfschritte weitgehend bestanden und wird von der BGE zukünftig weiter auf seine Endlagereignung geprüft. Solche Gebiete, welche die Prüfschritte 1 und 2 weitgehend bestanden haben, werden in der aktualisierten Version des Endlagersuche Navigators gesondert dargestellt, um sie von den Gebieten zu unterscheiden, in denen die Arbeiten an den Prüfschritten 1 und 2 noch nicht abgeschlossen sind. Letzteres gilt für die hessischen Anteile des Teilgebietes „Werra-Fulda-Becken“ in Osthessen, für die noch keine Einordnung erfolgt ist. Die noch nicht eingeordneten Gebiete werden bis Ende 2027 durch Prüfschritte mit steigenden Sicherheitsanforderungen in verschiedene Kategorien von D bis A (beste Eignung) unterteilt.

Seit November 2024 sind bereits der Großteil des hessischen Anteils am Teilgebiet „Solling-Becken“ nördlich von Kassel sowie die südöstlich von Eschwege liegenden Teilbereiche des Teilgebietes „Thüringer Becken“ in die Kategorie D eingestuft.

Die BGE weist darauf hin, dass die Zwischenergebnisse nicht verbindlich sind, sondern sich im Laufe der weiteren Arbeiten noch ändern können, etwa durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Für Mitte 2026 und Frühjahr 2027 sind weitere Bekanntgaben von Arbeitsständen geplant. Ende 2027 wird die BGE abschließende Vorschläge für Standortregionen zur übertägigen Erkundung vorlegen, die dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft werden. Am Ende beschließen nicht BGE oder BASE über die zu erkundenden Standorte, sondern der Deutsche Bundestag.

HLNUG begleitet Suche mit geologischen Daten und Stellungnahmen für Hessen

Der geologische Landesdienst im HLNUG begleitet den gesamten Prozess und stellte bisher etwa 500.000 für das Verfahren notwendige geologische Daten bereit. Zudem hat das HLNUG seit 2017 rund 300 Stellungnahmen zu den geologischen Standortbedingungen für Bohrvorhaben ab 100 m für ganz Hessen und ab 2020 für die hessischen Teilgebiete verfasst. Mithilfe dieser Stellungnahmen holen die hessischen Genehmigungsbehörden das erforderliche Einvernehmen zur Durchführung von solchen Bohrungen in den Teilgebieten beim BASE ein. Fachliche Stellungnahmen und Bewertungen zu Berichten der BGE, für die hessische Politik und die hessischen Behörden liegen ebenfalls im Aufgabenbereich des HLNUG. Nach Bekanntgabe der Standortregionen Ende 2027 werden in diesen Regionen vom BASE Regionalkonferenzen, d. h. Vollversammlungen aus in diesen Regionen gemeldeten Personen, einberufen. Für diese kann das HLNUG beratend tätig werden, sofern ein Teil dieser Standortregionen in Hessen liegen.

Hintergrund

Seit 2017 wird die Standortsuche nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) durchgeführt und soll den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ermitteln. Geeignete Gesteinsarten für die Endlagerung sind kristalline Wirtsgesteine (z. B. Granit), Tongestein und Steinsalz.

Die BGE ist als Vorhabenträgerin im Auftrag des Bundes für die Suche nach dem Standort zuständig. Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt: „Ermittlung von Standortregionen“ (Phase I), „übertägige Erkundung“ (Phase II) und „untertägige Erkundung“ (Phase III). Im September 2020 hat die BGE nach Auswertung der bundesweit erhobenen geologischen Daten in einem ersten Schritt der Phase I deutschlandweit insgesamt 90 Teilgebiete mit einer Fläche von ca. 240.874 km² (insgesamt 54% der Fläche von Deutschland und 15% von Hessen) definiert, welche günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in einem der drei Wirtsgesteine erwarten lassen. Für Hessen wurden fünf Teilgebiete ausgewiesen: zwei in Südhessen (kristallines Wirtsgestein) und drei in Nordosthessen (Steinsalz in flacher Lagerung) (Abb.1).

Momentan läuft der zweite Schritt der ersten Phase des Auswahlprozesses mit dem Ziel, aus den bereits identifizierten Teilgebieten bis Ende 2027 eine möglichst geringe Zahl an Standortregionen für die übertägigen Untersuchungen zu bestimmen. Das HLNUG hat hierzu der BGE bereits 2022 Empfehlungen zur Methodenentwicklung für diese repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) aus hessischer Sicht vorgelegt.

Weitere Informationen: hlnug.de/themen/geologie/nutzung-tiefer-untergrund/standortauswahlgesetz-endlagersuche

BGE Endlagersuche Navigator: bge.de/de/endlagersuche/standortregionen/endlagersuche-navigator

 

 

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