Alle Chancen beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz nutzen - VBI-Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße umfassend modernisieren und beschleunigen.

Eine grundlegende Modernisierung des Planungsrechts ist dringend erforderlich. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz markiert einen wichtigen Schritt auf diesem Weg. Aus Sicht der Ingenieurpraxis entstehen Verzögerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren allerdings nicht allein aus komplexen gesetzlichen Regelungen, sondern sind häufig durch unklare Zuständigkeiten bedingt und werden durch heterogene Bewertungsmaßstäbe, uneinheitliche Verwaltungsabläufe und fehlende digitale Infrastrukturen in den Behörden befördert. Wesentlich ist es deshalb auch, aktiv auf eine Veränderung des behördlichen Arbeits- und Entscheidungsverhaltens hinzuwirken.
VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Als Vertreter der Planungsunternehmen in Deutschland unterstützt der VBI alle Schritte, mit denen Verfahren strukturiert, Standards harmonisiert und Planungsprozesse digitalisiert werden. Es ist zu begrüßen, wenn damit auch die Entscheidungssicherheit der Behörden gestärkt wird. Ein verlässliches und effizientes Planungsrecht entsteht nur dann, wenn gesetzliche Vorgaben mit klaren internen Leitlinien und zeitgemäßen Verwaltungsstrukturen verbunden sind. Bestehende Handlungsspielräume müssen konsequent genutzt werden.“
Der Entwurf bündelt zahlreiche Maßnahmen: die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses, Ansätze zur Vereinheitlichung im Natur- und Artenschutz sowie die Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte wie der Raumverträglichkeitsprüfung und der Linienbestimmung. Ergänzend werden Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen eingeführt, vorhandene Spielräume bei Ersatzneubauten gestärkt und umweltrechtliche Rechtsschutzregelungen punktuell fortentwickelt, um Missbrauch vorzubeugen und die Bestandskraft von Genehmigungen zu erhöhen.
Der gegenüber dem Entwurf vom November 2025 nachgebesserte Referentenentwurf ist aus Sicht des VBI grundsätzlich zu begrüßen.
Positionen des Verbands Beratender Ingenieure
- Der VBI unterstützt die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses, sieht jedoch die Notwendigkeit einer klareren gesetzlichen Definition. Eine präzisere Ausgestaltung erhöht die Vorhersehbarkeit, stärkt die gerichtsfeste Anwendung und stellt sicher, dass das Instrument seine beabsichtigte Wirkung entfalten kann.
- Der VBI unterstützt die erleichterte Behandlung von Ersatzneubauten und teilt die Einschätzung des BDI, dass für funktionsgleiche oder nur angepasste Bauwerke regelmäßig keine Planfeststellung erforderlich ist. Der überarbeitete Referentenentwurf setzt hier ein richtiges Signal, indem er durch verfahrensrechtliche Straffungen und den Abbau formaler Risiken die praktische Anwendbarkeit vereinfachter Verfahren, insbesondere der Plangenehmigung, weiter verbessert.
- Digitale Beteiligungs- und Verfahrenslösungen sollten auf einheitlichen Standards, kompatiblen Formaten und interoperablen Schnittstellen beruhen, um Medienbrüche und Mehraufwand zu vermeiden. Ziel sollte eine bundesweit nutzbare und kompatible digitale Verfahrenslandschaft sein, die langfristig nicht nur die öffentliche Beteiligung abbildet, sondern perspektivisch den vollständigen Ablauf von Planungs- und Genehmigungsprozessen integriert.
- Die im Referentenentwurf angelegten Ansätze zur Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfungen sind aus Sicht des VBI zu begrüßen. Unterschiedliche Prüfmaßstäbe und wiederholte Kartierungen stellen in der Praxis ein erhebliches Verzögerungspotenzial dar und sollten vermieden werden.
- Die Abschaffung der Raumverträglichkeitsprüfung und die Vereinfachung der Linienbestimmung sind geeignete Schritte, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Der VBI regt an, die Verfahren von Raumordnung, Linienbestimmung und Planfeststellung künftig noch stärker zu verzahnen, um Zuständigkeiten klarer zu strukturieren und Verfahrensschritte zu verschlanken.
- Der VBI hält daher eine deutliche Begrenzung der Rücknahme- und Widerrufsmöglichkeiten für notwendig. Eine fingierte Genehmigung muss gerade dann Bestandsschutz entfalten, wenn Verzögerungen auf Versäumnisse der Behörde zurückzuführen sind. Andernfalls verbleibt für Vorhabenträger ein unzumutbares Risiko, da sie auf der Grundlage einer Fiktion weiterplanen und investieren müssen, ohne die erforderliche Rechtssicherheit zu erhalten.
- Eine verbindliche Stichtagsregelung fehlt im Referentenentwurf, obwohl sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Der VBI bedauert dies ausdrücklich. Aus Sicht der Planungs- und Ingenieurpraxis gehört eine Stichtagsregelung zu den wirksamsten Instrumenten zur tatsächlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sie ist entscheidend, um Planungssicherheit herzustellen und zu verhindern, dass laufende oder weit fortgeschrittene Verfahren durch nachträgliche Rechtsänderungen immer wieder verzögert oder faktisch zurückgeworfen werden.
Weitere Informationen: www.vbi.de
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