13
Februar
2020

Rahmen für Ausbau der Windenergie

Teilregionalplan Südhessen verabschiedet

Die Hessische Landesregierung hat die rechtliche Grundlage für die Windkraft-Vorranggebiete und damit den Ausbau der Windenergie in Südhessen genehmigt. Wie Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte, hat das Kabinett dem im Juni 2019 von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossenen Sachlichen Teilplan ErneGeobuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 nach gründlicher Prüfung zugestimmt: „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine Energieversorgung, die auf erneuerbaren Quellen basiert“, sagte der Minister und lobte die fachliche Arbeit und das Engagement der Regionalversammlung Südhessen, des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

Bild: Kerstin Wagner
Bild: Kerstin Wagner

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien weist Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie aus. Dies soll den Windenergieausbau bündeln und auf die am besten geeigneten Flächen konzentrieren. Dabei bedarf jede einzelne Anlage weiterhin einer eigenen Prüfung auf etwaige Konflikte mit Besiedlung oder Naturschutz. „Auch künftig wird keine Anlage ohne Genehmigung errichtet“, sagte der Minister.

Landesweit sollen sich die Vorranggebiete auf etwa zwei Prozent der Fläche beschränken; die übrigen 98 Prozent werden damit zu Ausschlussflächen, auf denen neue Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mehr möglich sind.  

In Nord- und Mittelhessen sind die Vorranggebiete bereits festgelegt und umfassen dort zwei bzw. 2,2 Prozent der jeweiligen Fläche des Regierungsbezirks. Im Teilplan für Südhessen sind im ersten Schritt etwa 10.200 Hektar für die Windenergie vorgesehen. Dies entspricht rund 1,4 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Damit sind jetzt 1,85 Prozent der Fläche Hessens Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie. Damit ist das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet für die Windkraft auszuweisen, nahezu erreicht.  

Darüber hinaus enthält der Plan für Südhessen sogenannte „Weißflächen“, die noch nicht als Vorrang- oder Ausschlussflächen eingestuft sind. Über ihren Status soll in einem weiteren Änderungsverfahren entschieden werden. Wenn am Ende des nächsten Schritts noch weitere der Weißflächen zu Vorrangflächen werden sollten, würde sich der Anteil der Vorrangflächen landesweit noch näher in Richtung von zwei Prozent bewegen. „Damit ist Hessen bundesweit führend, was die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft angeht. Gleichzeitig ist damit auch klar, dass 98 Prozent der Landesfläche Ausschlussfläche sind. Von einer Verspargelung der Landschaft kann deshalb keine Rede sein. Wir arbeiten für eine saubere, atom- und kohlefreie Stromerzeugung in Hessen, und dafür brauchen wir die Windenergie“, sagte Al-Wazir. „Wenn wir mit so wenig Anlagen wie möglich auskommen wollen, müssen wir sie dort konzentrieren, wo der meiste Wind weht. Dafür haben wir nun landesweit die Voraussetzungen geschaffen.“

Der Sachliche Teilplan wurde erstmals im Frühjahr 2014 und erneut im Frühjahr 2017 in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt veröffentlicht, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen und andere Institutionen zu beteiligen. „Alle Argumente wurden geprüft und abgewogen“, sagte Al-Wazir. „Ich danke allen, die sich beteiligt haben und freue mich über die lebendige Diskussion.“

Der Sachliche Teilplan besteht aus einem rund 100 Seiten umfassenden Textteil sowie Karten. Die Genehmigung wird in Kürze im Staatsanzeiger veröffentlicht; damit tritt er in Kraft. Schon jetzt ist er auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter rp-darmstadt.hessen.de zugänglich. Die Planänderung der „Weißflächen“ soll noch in diesem Jahr zum Zwecke der Beteiligung veröffentlicht werden.

 

 

 

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