23
Dezember
2019

Landesentwicklungsplan Hessen

Kabinett stimmt offenlage der vierten Änderung zu

Das Hessische Kabinett hat die von der Landesregierung geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) im Entwurf beschlossen und damit die Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. „Fast zwei Jahrzehnte ist es her, dass der LEP 2000 aufgestellt wurde. Seitdem hat sich in Hessen viel verändert.

Es ist klar, dass wir die Planungsgrundlagen der Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen müssen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Dezember 2019 in Wiesbaden. „Mit den Änderungen wollen wir vor allem den ländlichen Raum differenzierter betrachten und langfristig stärken. Wir möchten, dass in allen Regionen die Bürgerinnen und Bürger guten Zugang zu den wichtigsten Bereichen der Daseinsvorsorge haben - unabhängig davon, ob jemand im Rhein-Main-Gebiet oder beispielsweise in einer ländlichen Gemeinde in Osthessen wohnt.“

Ganz konkret wurde festgelegt, dass alle 95 hessischen Mittelzentren erhalten bleiben und entsprechend ihrer spezifischen Ausgangsituation gestärkt werden sollen. „Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Sicherung und Weiterentwicklung der Mittelzentren. Dazu gehört auch, dass sie in bestimmten Fällen stärker miteinander kooperieren“, sagte Al-Wazir. „Die zahlreichen und dicht aneinander liegenden Mittelzentren im Rhein-Main-Gebiet bleiben erhalten, aber wir erhoffen uns durch die Änderungen des Landesentwicklungsplans eine stärkere Zusammenarbeit, beispielsweise in den Bereichen Wohnungsbau und öffentlicher Nahverkehr. Denn die wachsende Bevölkerung benötigt zusätzliche Angebote an geeigneten Standorten.“

Mehr Kooperationen von Mittelzentren

Zur Daseinsvorsorge gehören neben bezahlbarem Wohnraum, Krankenhäusern und Ärzten sowie Schulen und Kindergärten auch Einkaufsmöglichkeiten. „Gerade in den ländlichen Regionen wollen wir den innerörtlichen Einzelhandel stärken. Darum darf der großflächige Einzelhandel mit Rücksicht auf die Einkaufsangebote der Innenstädte und Ortskerne nur an bestimmten Standorten entwickelt werden. Dabei sind auch die Auswirkungen des Online-Handels stärker zu berücksichtigen“, sagte Al-Wazir.

Mit dem Kabinettsbeschluss wird der Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans zugestimmt. Die Offenlage ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern von Städten, Gemeinden und Landkreisen, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Die Offenlage selbst ist dann für Anfang Februar vorgesehen.

Weitere Informationen: wirtschaft.hessen.de

 

 

 

 

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