03
Januar
2020

Fusion im Landkreis Kassel nach zwei Bürgerentscheiden

Wesertal ist neue Gemeinde im Norden Hessens

Die Gemeinden Oberweser und Wahlsburg gehören seit dem 1. Januar 2020 offiziell zusammen und tragen als fusionierte Gemeinde den Namen Wesertal. Nach zwei Bürgerentscheiden mit deutlicher Mehrheit in den jeweiligen Kommunen sowie den Beschlüssen der örtlichen Gremien wurde diese Entscheidung vom Regierungspräsidium Kassel bestätigt und finanziell mit Mitteln vom Land Hessen in Höhe von rund 530.000 Euro unterstützt.

© Datengrundlage HVBG
Das Bild zeigt eine Übersichtskarte der fusionierten Gemeinde Wesertal. © Datengrundlage HVBG

Dies ist der zweite Zusammenschluss von Kommunen seit der Gebietsreform in den 1970-er Jahren. Im Jahr 2018 hatte sich die Stadt Oberzent ebenfalls für diesen Schritt entschieden und aus vier Kommunen die flächenmäßig drittgrößte Stadt Hessens entstehen lassen. Die nun herbeigeführte Fusion wurde durch den entsprechenden Grenzänderungsvertrag vom 27. Juni 2019 vom Regierungspräsidium Kassel am 9. Oktober 2019 genehmigt. Der Hessische Minister des Inneren und für Sport hat gemäß § 12 der Hessischen Gemeindeordnung am 10. Oktober 2019 bestimmt, dass die neu gebildete Gemeinde antragsgemäß den Namen "Wesertal" führt.

Durch die Zusammenlegung sollen verschiedene Synergieeffekte erzeugt werden. Wegen sinkender Einwohnerzahlen möchten die Gemeinden insbesondere die soziale und technische Infrastruktur in allen Ortschaften sichern. Ein weiteres Ziel der Verwaltungen ist es, finanzielle Belastungen künftig so niedrig wie möglich zu halten. Ferner ist der Zusammenschluss auch ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. In der Vergangenheit wurden aus Budgetgründen bereits öffentliche Ämter wie die Bauhöfe und Standesämter zusammengelegt.

Für die HVBG fallen mit der Zusammenlegung einige Aufgaben an. Im Laufe der letzten Monate wurde die „katastertechnische Zusammenlegung“ vorbereitet, so dass zum Jahreswechsel – sozusagen fast auf Knopfdruck – die neue Gemeinde Wesertal auch in den unterschiedlichen Informationssystemen der HVBG entstehen kann.

So ist zum Beispiel das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) nicht nur bezüglich des neuen Gemeindenamens und der neuen Gemeindeschlüsselnummer zu aktualisieren, wofür jedes einzelne der circa 13.300 Flurstücke bearbeitet werden muss. Auch müssen in einigen Fällen neue Straßenbezeichnungen vergeben werden, da sie beispielsweise doppelt vorkommen. Teilweise werden zudem Hausnummern neu vergeben, geändert oder Flurstücke anderen Straßen zugeordnet.

Ziel der HVBG ist es, das amtliche Liegenschaftskataster möglichst automatisiert und genau zum Stichtag 1. Januar 2020 umzustellen. An dieser Aufgabe hat das Amt für Bodenmanagement (AfB) Korbach zusammen mit dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) in Wiesbaden im Lauf des vergangenen Jahres gearbeitet. In der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 8. Januar 2020 wird für das Liegenschaftskataster im Zuständigkeitsbereich des AfB Korbach ein sogenannter Fortführungsstopp verhängt. Das heißt, in dieser Zeit ist das Kataster zum Stand 23. Dezember „eingefroren“, so dass die notwendigen Umstellungsprozesse für den Landkreis Kassel in den Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens ablaufen können. Danach stehen die aktualisierten Liegenschaftsdaten für die neue Gemeinde Wesertal zur Verfügung.

In allen Ausgaben des Liegenschaftskatasters, in der Präsentationsausgabe der Liegenschaftskarte oder aber in einer Ausgabe als Flurstücksnachweis werden folglich die ehemaligen beiden Gemeinden nicht mehr genannt, sondern ausschließlich die neue Gemeinde mit den teilweise neuen Straßenbezeichnungen geführt und präsentiert. Alle Nutzerinnen und Nutzer dieser Daten erhalten dann aktuelle Wesertaler Liegenschaftsinformationen, so dass auch Polizei und Rettungsdienste die neuen Adressen kennen und im Notfall schnell erreichen können.

Auch alle anderen Informationssysteme, die von der HVBG selbst angewendet bzw. bereitgestellt werden, sind betroffen und werden zeitnah angepasst, wie z. B. das Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen (BORIS Hessen) oder die internen Verfahren zur Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren oder von Verfahren der städtischen Bodenordnung.

Weitere Informationen: www.hvbg.hessen.de

 

 

 

 

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